Karabo Tshabalala
Project Manager – Skilled Workers for Germany Qualifizierte Arbeitskräfte für Deutschland
+27 (0)11 486 2775 ktshabalala@germanchamber.co.zaGezielte und nachhaltige Arbeitsmigration ist nur über legale und regulierte Wege möglich. Interessierte Bewerber*innen sollten Folgendes beachten:
Nach deutschem Recht dürfen für Beratung oder Vermittlung keine Gebühren von Bewerber*innen verlangt werden. Die Kosten trägt ausschließlich der Arbeitgeber oder dessen Agentur.
Für das Arbeitsvisum nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz benötigen Bewerber*innen aus Südafrika:
Ein konkreter Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Berufsschule in Deutschland
Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau B1 (GER)
Anerkannter Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
Polizeiliches Führungszeugnis (je nach Visumtyp erforderlich)
Südafrikanische Staatsangehörige stellen den Antrag bei der Deutschen Botschaft in Pretoria oder dem Konsulat in Kapstadt. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–12 Wochen.
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